Allgemeine Mietbedingungen
1. Fahrzeugzustand und Nutzung
Mit der Übernahme bestätigt der Mieter, dass das übergebene Fahrzeug sich in einem verkehrstauglichen, sauberen und technisch einwandfreien Zustand befindet. Eventuelle Vorschäden werden vor Fahrtantritt dokumentiert. Der Vermieter behält sich das Recht vor, einen Ersatzschlüssel aufzubewahren.
Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter oder einem im Mietvertrag eingetragenen Fahrer verwendet werden – sowohl zu privaten als auch geschäftlichen Zwecken, inklusive Fahrten ins Ausland. Die Weitergabe an Dritte, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, ist nicht gestattet. Verboten sind darüber hinaus Geländefahrten, Einsätze bei Motorsportveranstaltungen, Fahrten auf Rennstrecken sowie das Abschleppen anderer Fahrzeuge.
Der Mieter verpflichtet sich, die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten und für eine ordnungsgemäße Nutzung Sorge zu tragen.
2. Erforderliche Dokumente bei Übergabe
Zur Übernahme des Fahrzeugs sind folgende Dokumente im Original vorzulegen:
- Eine gültige Fahrerlaubnis
- Ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Ein akzeptiertes Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarten von Visa, Mastercard, Maestro oder Diners Club – Prepaid-Karten werden nicht angenommen)
3. Mietpreis und Nebenkosten
Folgende Beträge sind vom Mieter zu tragen:
- Der vereinbarte Mietpreis zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer
- Etwaige Kosten für Zustellung und Abholung
- Sämtliche Gebühren im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung (z. B. Maut, Vignette, Strafen, Bußgelder)
Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank übergeben und ist in selbigem Zustand zurückzubringen. Bei Rückgabe mit fehlendem Kraftstoff wird dieser auf Kosten des Mieters aufgefüllt. Es ist ausschließlich der im Handbuch angegebene Kraftstoff zu verwenden. Schäden durch Fehlbetankung trägt der Mieter. Fahrzeuge mit AdBlue® müssen ebenfalls regelmäßig durch den Mieter befüllt werden.
Zusätzliche Kilometer und etwaige Schäden werden nach Fahrzeugrückgabe separat abgerechnet.
4. Zahlung und Fälligkeit
Die Mietgebühr ist zu Mietbeginn fällig. Bei Langzeitmieten über 28 Tage ist die Miete jeweils zum 5. des Monats im Voraus zu zahlen.
5. Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn:
- Der Mieter mit Zahlungen in Verzug gerät
- Das Fahrzeug unsachgemäß genutzt wird
- Ein Insolvenzverfahren gegen den Mieter eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird
6. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert gemäß den in Österreich üblichen Bedingungen. Etwaige Selbstbehalte im Schadensfall trägt der Mieter, auch bei Ereignissen wie Wildschäden, Unwetter oder Vandalismus. Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss) haftet der Mieter vollumfänglich.
Die Weitergabe an nicht autorisierte Personen führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. In diesem Fall haftet der Mieter für sämtliche Schäden in voller Höhe.
7. Wartung und Service
Bei längerer Nutzung sind fällige Wartungsarbeiten ausschließlich durch autorisierte Werkstätten oder nach Rücksprache mit dem Vermieter durchzuführen. Werden vorgeschriebene Serviceintervalle ignoriert und entsteht dadurch ein Schaden, haftet der Mieter für alle Folgekosten – einschließlich Garantieverlusten.
8. Verhalten bei Pannen und Unfällen
Im Falle technischer Probleme oder eines Unfalls ist der Vermieter umgehend zu informieren. Nach einem Unfall ist ein Unfallprotokoll vollständig und korrekt auszufüllen. Bei unklarer Schuldfrage oder Personenschäden ist die Polizei hinzuzuziehen.
Notrufnummer für Pannenhilfe und Abschleppdienst:
9. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem Fahrzeug. Dazu gehören: regelmäßige Kontrolle von Ölstand, Reifendruck, Wasser, AdBlue® sowie das sichere Abstellen des Fahrzeugs.
Das Fahrzeug darf nicht auf fremdem Privatgrund abgestellt werden. Aus Rücksicht auf nachfolgende Mieter sind Rauchen und das Mitführen von Tieren im Fahrzeug untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden Reinigungsgebühren erhoben.
10. Rückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am Standort des Vermieters oder an einem vorher abgestimmten Ort innerhalb der regulären Geschäftszeiten zurückzugeben. Der Zustand wird bei Rückgabe auf Schäden, Verschmutzung und Mehrkilometer geprüft und entsprechend abgerechnet.